Recht ohne Grenzen
Bundesrat und Parlament sollen mit klaren Regeln sicherstellen, dass Firmen mit Sitz in der Schweiz weltweit die Menschenrechte und Umweltstandards einhalten. Das fordern rund 50 Organisationen, darunter auch INTERTEAM, in einer gemeinsamen Kampagne "Recht ohne Grenzen".

Kasse und gefährden die Gesundheit der Arbeitenden. (Bild: Marion Nitsch)
Ob Glencore im Kongo, Triumph in Thailand oder Axpo in Russland: Immer wieder kommen Schweizer Unternehmen bei ihren Aktivitäten im Ausland mit Menschenrechten und Umweltstandards in Konflikt. Auf Druck öffentlicher Kampagnen haben sich zwar viele Firmen interne Bestimmungen zur sozialen und ökologischen Unternehmensverantwortung zugelegt. Die Umsetzung dieser Vorsätze hängt aber vom guten Willen der Firmen ab.
Immer mehr Einfluss der Unternehmen
Durch die Globalisierung und Liberalisierung der Märkte ist der Spielraum und Einfluss transnationaler Unternehmen gewachsen. Die Normen, welche die Einhaltung der Menschenrechte und die Respektierung der Umwelt sicherstellen sollen, haben damit nicht Schritt gehalten. Rechtsverbindliche Standards und politische Massnahmen zur Einforderung der Unternehmensverantwortung fehlen – besonders im Süden, aber auch dort, wo die Unternehmen ihren Sitz haben, unter anderem auch in der Schweiz. Das soll sich ändern.
Gesetzliche Grundlagen schaffen
INTERTEAM unterstützt als eine der rund 50 Menschenrechtsorganisationen und Hilfswerke, Gewerkschaften und Umweltverbände, Frauenverbände und aktionärskritischen Vereinigungen, die sich in der Allianz “Recht ohne Grenzen“ zusammengeschlossen haben, die Forderung nach klaren Regeln für Unternehmen. Weltweit. Mit der Kampagne und einer an Bundesrat und Parlament gerichteten Petition werden zwingende Bestimmungen verlangt, um Firmen mit Sitz in der Schweiz auf die Einhaltung der Menschenrechte und Umweltstandards zu verpflichten.
Es braucht gesetzliche Grundlagen, damit Schweizer Konzerne für ihre Tätigkeiten, ihre Tochterfirmen und Zulieferer vorsorglich Massnahmen treffen, um hier und anderswo Menschenrechtsverletzungen und Umweltvergehen zu verhindern. Und Geschädigte müssen die Möglichkeit erhalten, in der Schweiz eine Wiedergutmachung einzufordern. Erreicht werden kann dies durch die Aufhebung der juristischen Trennung zwischen Mutterkonzern und Tochterfirmen zusammen mit der Einführung einer Sorgfaltspflicht.
Petition
Wer die Kampagne unterstützen möchte, findet unter www.rechtohnegrenzen.ch weitere Informationen sowie hat die Möglichkeit, die Petition online zu unterschreiben.






